Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung
Sonderpädagogischer Förderbedarf im Schwerpunkt kmE ist bei Kindern und
Jugendlichen anzunehmen, die aufgrund ihrer körperlichen und motorischen
Ausgangslage in ihren Bildungs-, Entwicklungs- und Lernmöglichkeiten so
beeinträchtigt sind, dass sie im Unterricht der allgemein bildenden Schule ohne
sonderpädagogische Unterstützung nicht hinreichend gefördert werden können (vgl.
Empfehlungen der Kultusministerkonferenz 1998, S.5).
Das Ausmaß und der Verlauf der Körperbehinderung bzw. der motorischen
Entwicklungserschwerung ist dabei nicht ausschließlich unter physiologischen,
sondern auch unter z.B. organisatorischen, sächlichen, personellen, pädagogisch-
therapeutischen, medizinisch-pflegerischen, familiären und sozialen Bedingungen zu
betrachten (vgl. ebd. sowie Lehrplan Sonderpädagogische Förderung 2002, S. 116).
Die Abklärung, Abgrenzung und ggf. Ermittlung eines sonderpädagogischen
Förderbedarfs im Schwerpunkt KME berücksichtigt und gewichtet diese Aspekte im
Rahmen der Erstellung eines sonderpädagogischen Gutachtens. Entscheidend für die
Empfehlung des Förderbedarfs ist nicht zuletzt, ob über einen allgemeinen
Beratungsbedarf hinaus sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf im Sinne einer
individuellen Förderung durch das Förderzentrum anzunehmen ist, z.B. in Form von
kontinuierlicher (Lernplan-) Beratung und Anleitung eventueller Assistenzpersonen.
Sonderpädagogische Überprüfung im Förderschwerpunkt kmE:
Die Überprüfung auf den Förderschwerpunkt kmE kann jederzeit im Schuljahr und
während der Schullaufbahn erfolgen, also auch schon zur Einschulung.
Die Meldung erfolgt, wie bei anderen Förderschwerpunkten auch, durch die
besuchte/zuständige Schule an das regionale Förderzentrum im Rahmen der
Sonderpädagogischen Überprüfungsakte. Eine Schweigepflichtentbindung für die
besuchte Kindertagessstätte und bei Bedarf auch für Ärzte, Therapeuten o.ä., ist dem
beizufügen.
Eine Voraussetzung für die Anerkennung des Förderschwerpunkts KME ist der
Nachweis einer körperlichen oder motorischen Einschränkung, chronischen
Erkrankung oder körperlichen Behinderung (ärztliche, medizinische und/oder
orthopädische Diagnose).
Ein Organigramm zum Verfahrensablauf der Überprüfung des sonderpädagogischen
Förderbedarfs körperlich motorische Entwicklung finden Sie in der Anlage dieser
Rundverfügung.
Beschulung mit dem Förderschwerpunkt kmE:
Unabhängig von der Sonderpädagogischen Überprüfung kann jederzeit eine Beratung
durch eine entsprechende Lehrkraft des regionalen Förderzentrums erfolgen. Dies
kann insbesondere vor der Einschulung sinnvoll sein, wenn das Kind eine chronische
Erkrankung o.ä. hat.
Die Beschulung von Kindern mit dem Förderschwerpunkt kmE erfolgt üblicherweise
in einer wohnortnahen (Grund-) Schule.
Eine Versorgung im Sinne einer sonderpädagogischen Unterstützung erfolgt durch
das regionale Förderzentrum Lernen.
In besonderen Einzelfällen kann eine Beschulung auch an einem Förderzentrum für
den Förderschwerpunkt kmE erfolgen. Für den Kreis Pinneberg kommen die Schule
Hirtenweg in Hamburg oder eines der landeseigenen Internate in Schwentinental bei
Kiel oder in Damp in Frage. Die Zuständigkeit liegt in solchen Fällen bei der
Kreiskoordinatorin kmE.
Der Anspruch auf einen Nachteilsausgleich besteht unabhängig vom Förderschwerpunkt kmE. Ebenso die Möglichkeit der Beantragung einer Unterstützung im Rahmen der Eingliederungshilfe durch die Eltern („Integrationshilfe“).
• Der Förderschwerpunkt kmE alleine, ohne einen zusätzlichen Förderschwerpunkt GE oder L, setzt die zielgleiche Beschulung voraus. Eine angemessene und im Lernplan festgehaltene Differenzierung im Rahmen der Eingangsphase gegebenenfalls unter Ausnutzung der dreijährigen Eingangsphase widerspricht dem nicht und leitet bei Bedarf, wie bei anderen Kindern auch, die Sonderpädagogische Überprüfung im Förderschwerpunkt Lernen (oder GE) ein.
• Der Förderschwerpunkt kmE wird im Zeugniskopf nicht erwähnt.
• Zum Übergang in die weiterführende Schule bleibt der Förderbedarf im Förderschwerpunkt kmE üblicherweise bestehen, außer dieser wird formal aberkannt oder eine Unterstützung durch das Förderzentrum bewusst ausgesetzt.
Weitere Informationen zu dem Förderschwerpunkt finden Sie unter
Kreisfachberatung für Kinder und Jugendliche mit Beratungsbedarf oder Förderbedarf körperliche
und motorische Entwicklung (KME) (kreis-pinneberg.de)
Für die Beratung und Sonderpädagogische Überprüfung im Rahmen des Förderschwerpunktes kmE wenden Sie sich bitte an das regional für Sie zuständige Förderzentrum Lernen.
Für Beschulungsfragen über den Kreis Pinneberg bzw. das Land Schleswig-Holstein hinaus oder übergeordnete Themen wenden Sie sich bitte an die Kreiskoordinatorin im Förderschwerpunkt kmE:
Kathrin Aholt, SoLK Förderzentrum Pinneberg Saarlandstr. 4 25421 Pinneberg Telefon: 04101 – 2118250 Mobil: 0174 9516369 kathrin.aholt@schule-sh.de
(Zitiert aus der Rundverfügung 2025 des Kreises Pinneberg zur sonderpädagogischen Förderung)
Im folgenden Dokument erhalten Sie Informationen zum Thema Nachteilsausgleich ( PDF-Datei, Quelle: http://www.kreis-pinneberg.de/Direkt+zu/Schulamt/Kreisfachberatungen/Kreisfachberatung+KME.htm)
Für Schulen aus unserem Einzugsgebiet ist die zuständige Fachberatung KME:
Kirstin Schiebuhr, Sonderschulpädagogin, Mitglied im Arbeitskreis KME
Für eine Anfrage wegen einer Beratung laden Sie bitte diese Bögen herunter, füllen sie möglichst weit aus und senden Sie per Mail an Kirstin Schiebuhr.
Sprechzeiten: Di, Mi von 10-15Uhr: 04121-461428 (wenn kein außerhäusiger Termin vorliegt), per Mail können andere Zeiten abgesprochen werden
E-Mail: kirstin.schiebuhr@schule-sh.de
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