Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung
• Sonderpädagogischer Förderbedarf KME kann bereits zur Einschulung festgestellt werden, falls über den Beratungsbedarf („Präventionsbedarf") hinaus sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf im Sinne einer individuellen Förderung durch das Förderzentrum anzunehmen ist. Die Meldungen erfolgen über die Grundschulen und Förderzentren, aber auch z.B. den Fachdienst Gesundheit oder die Kindergärten.
• Kinder oder Jugendliche können darüber hinaus jederzeit zur Überprüfung gemeldet werden, wenn KME einer von mehreren Förderschwerpunkten zu sein scheint, Diagnosen neu festgestellt werden oder sich verändern. Eine Überprüfung ist in jedem Fall erforderlich, wenn zur Einschulung oder zu einem späteren Zeitpunkt eine der landeseigenen Internatsschulen für Körperbehinderte oder die Hamburger Schule am Hirtenweg als Beschulungsorte in Frage kommen.
• Eine wichtige Grundlage der Überprüfung ist der Nachweis einer körperlichen oder motorischen Einschränkung, chronischen Erkrankung oder körperlichen Behinderung (medizinische Diagnose).
• Das Schulamt weist den Förderschwerpunkt KME zu. Sonderpädagogischer Förderbedarf KME begründet in der Eingangsphase der Grundschule und darüber hinaus den individuellen sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf eines Kindes oder Jugendlichen und deshalb die verbindliche Zuweisung personeller Ressourcen über die Förderzentren im Rahmen der Budgetierung (sonderpädagogische Förderung vor Ort und Erstellung von Förderplänen, zusätzlich Beratung durch die Kreisfachberaterinnen).
Sonderpädagogischer Förderbedarf liegt vor, wenn „Schülerinnen und Schüler ... aufgrund ihrer Behinderung, Entwicklung oder chronischen Krankheit nur mit besonderer Hilfe am Unterricht ... teilnehmen können und sonstige Förderung nicht ausreichend ist" (SoFVO §3). „Sonderpädagogischer Förderbedarf ist bei Kindern und Jugendlichen anzunehmen, die aufgrund ihrer körperlichen und motorischen Ausgangslage in ihren Bildungs-, Entwicklungs- und Lernmöglichkeiten so beeinträchtigt sind, dass sie im Unterricht der allgemeinen Schule ohne sonderpädagogische Unterstützung nicht hinreichend gefördert werden können. Dazu können medizinisch-therapeutische, pflegerische, technische, psychologische, soziale Kompetenzen und auch entsprechende Hilfen außerschulischer Maßnahmenträger notwendig sein" (Empfehlungen Kultusministerkonferenz 1998 )
• Werden mehrere Förderbedarfe vermutet, schreiben die Fachberaterinnen die Gutachten gemeinsam mit den Förder- oder Landesförderzentren.
• Sonderpädagogischer Beratungsbedarf KME: Die Fachberaterinnen können zur Einschulung alleine oder in Zusammenarbeit mit den Förderzentren sonderpädagogische Stellungnahmen ("Beratungsgutachten") schreiben, falls die Kinder aufgrund ihrer körperlichen oder motorischen Einschränkung, chronischen Erkrankung oder körperlichen Behinderung Unterstützungs- oder allgemeinen Beratungsbedarf haben, aber voraussichtlich im Rahmen der Prävention in der Eingangsphase der Grundschule und mit gelegentlicher Beratung durch die Kreisfachberaterinnen angemessen beschult werden können („Präventionsbedarf"). Die Grundschule ist für die Erstellung der Lernpläne zuständig.
(Zitiert aus der Rundverfügung 2016 des Kreises Pinneberg zur sonderpädagogischen Förderung)
Im folgenden Dokument erhalten Sie Informationen zum Thema Nachteilsausgleich ( PDF-Datei, Quelle: http://www.kreis-pinneberg.de/Direkt+zu/Schulamt/Kreisfachberatungen/Kreisfachberatung+KME.htm)
Für Schulen aus unserem Einzugsgebiet ist die zuständige Fachberatung KME:
Kirstin Schiebuhr, Sonderschulpädagogin, Mitglied im Arbeitskreis KME
Sprechzeiten: Di, Mi von 10-15Uhr: 04121-461428 (wenn kein außerhäusiger Termin vorliegt), per Mail können andere Zeiten abgesprochen werden
E-Mail: kirstin.schiebuhr@schule-sh.de
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