.

Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung Diesen Text vorlesen lassen

 

Sonderpädagogischer Förderbedarf im Schwerpunkt kmE ist bei Kindern und

 Jugendlichen anzunehmen, die aufgrund ihrer körperlichen und motorischen

 Ausgangslage in ihren Bildungs-, Entwicklungs- und Lernmöglichkeiten so

 beeinträchtigt sind, dass sie im Unterricht der allgemein bildenden Schule ohne

 sonderpädagogische Unterstützung nicht hinreichend gefördert werden können (vgl.

 Empfehlungen der Kultusministerkonferenz 1998, S.5).

Das Ausmaß und der Verlauf der Körperbehinderung bzw. der motorischen

 Entwicklungserschwerung ist dabei nicht ausschließlich unter physiologischen,

 sondern auch unter z.B. organisatorischen, sächlichen, personellen, pädagogisch-

 therapeutischen, medizinisch-pflegerischen, familiären und sozialen Bedingungen zu

 betrachten (vgl. ebd. sowie Lehrplan Sonderpädagogische Förderung 2002, S. 116).

Die Abklärung, Abgrenzung und ggf. Ermittlung eines sonderpädagogischen

 Förderbedarfs im Schwerpunkt KME berücksichtigt und gewichtet diese Aspekte im

 Rahmen der Erstellung eines sonderpädagogischen Gutachtens. Entscheidend für die

 Empfehlung des Förderbedarfs ist nicht zuletzt, ob über einen allgemeinen

 Beratungsbedarf hinaus sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf im Sinne einer

 individuellen Förderung durch das Förderzentrum anzunehmen ist, z.B. in Form von

 kontinuierlicher (Lernplan-) Beratung und Anleitung eventueller Assistenzpersonen.

Sonderpädagogische Überprüfung im Förderschwerpunkt kmE: 

Die Überprüfung auf den Förderschwerpunkt kmE kann jederzeit im Schuljahr und

 während der Schullaufbahn erfolgen, also auch schon zur Einschulung.

Die Meldung erfolgt, wie bei anderen Förderschwerpunkten auch, durch die

 besuchte/zuständige Schule an das regionale Förderzentrum im Rahmen der

 Sonderpädagogischen Überprüfungsakte. Eine Schweigepflichtentbindung für die

 besuchte Kindertagessstätte und bei Bedarf auch für Ärzte, Therapeuten o.ä., ist dem

 beizufügen.

Eine Voraussetzung für die Anerkennung des Förderschwerpunkts KME ist der

 Nachweis einer körperlichen oder motorischen Einschränkung, chronischen

 Erkrankung oder körperlichen Behinderung (ärztliche, medizinische und/oder

 orthopädische Diagnose).

Ein Organigramm zum Verfahrensablauf der Überprüfung des sonderpädagogischen

 Förderbedarfs körperlich motorische Entwicklung finden Sie in der Anlage dieser

 Rundverfügung.

Beschulung mit dem Förderschwerpunkt kmE:

Unabhängig von der Sonderpädagogischen Überprüfung kann jederzeit eine Beratung

 durch eine entsprechende Lehrkraft des regionalen Förderzentrums erfolgen. Dies

 kann insbesondere vor der Einschulung sinnvoll sein, wenn das Kind eine chronische

 Erkrankung o.ä. hat.

 Die Beschulung von Kindern mit dem Förderschwerpunkt kmE erfolgt üblicherweise

 in einer wohnortnahen (Grund-) Schule.

Eine Versorgung im Sinne einer sonderpädagogischen Unterstützung erfolgt durch

 das regionale Förderzentrum Lernen.

In besonderen Einzelfällen kann eine Beschulung auch an einem Förderzentrum für

 den Förderschwerpunkt kmE erfolgen. Für den Kreis Pinneberg kommen die Schule

 Hirtenweg in Hamburg oder eines der landeseigenen Internate in Schwentinental bei

 Kiel oder in Damp in Frage. Die Zuständigkeit liegt in solchen Fällen bei der

 Kreiskoordinatorin kmE.

Der Anspruch auf einen Nachteilsausgleich besteht unabhängig vom Förderschwerpunkt kmE. Ebenso die Möglichkeit der Beantragung einer Unterstützung im Rahmen der Eingliederungshilfe durch die Eltern („Integrationshilfe“).

 

• Der Förderschwerpunkt kmE alleine, ohne einen zusätzlichen Förderschwerpunkt GE oder L, setzt die zielgleiche Beschulung voraus. Eine angemessene und im Lernplan festgehaltene Differenzierung im Rahmen der Eingangsphase gegebenenfalls unter Ausnutzung der dreijährigen Eingangsphase widerspricht dem nicht und leitet bei Bedarf, wie bei anderen Kindern auch, die Sonderpädagogische Überprüfung im Förderschwerpunkt Lernen (oder GE) ein.

 

• Der Förderschwerpunkt kmE wird im Zeugniskopf nicht erwähnt.

 

• Zum Übergang in die weiterführende Schule bleibt der Förderbedarf im Förderschwerpunkt kmE üblicherweise bestehen, außer dieser wird formal aberkannt oder eine Unterstützung durch das Förderzentrum bewusst ausgesetzt.

 

Weitere Informationen zu dem Förderschwerpunkt finden Sie unter

 

Kreisfachberatung für Kinder und Jugendliche mit Beratungsbedarf oder Förderbedarf körperliche

 

und motorische Entwicklung (KME) (kreis-pinneberg.de)

 

Für die Beratung und Sonderpädagogische Überprüfung im Rahmen des Förderschwerpunktes kmE wenden Sie sich bitte an das regional für Sie zuständige Förderzentrum Lernen.

 

Für Beschulungsfragen über den Kreis Pinneberg bzw. das Land Schleswig-Holstein hinaus oder übergeordnete Themen wenden Sie sich bitte an die Kreiskoordinatorin im Förderschwerpunkt kmE:

 

Kathrin Aholt, SoLK Förderzentrum Pinneberg Saarlandstr. 4 25421 Pinneberg Telefon: 04101 – 2118250 Mobil: 0174 9516369 kathrin.aholt@schule-sh.de

 

(Zitiert aus der Rundverfügung 2025 des Kreises Pinneberg zur sonderpädagogischen Förderung)

Im folgenden Dokument erhalten Sie Informationen zum Thema Nachteilsausgleich  PDF-Datei, Quelle: http://www.kreis-pinneberg.de/Direkt+zu/Schulamt/Kreisfachberatungen/Kreisfachberatung+KME.htm)

Für Schulen aus unserem Einzugsgebiet ist die zuständige Fachberatung KME:

Kirstin Schiebuhr, Sonderschulpädagogin, Mitglied im Arbeitskreis KME

Für eine Anfrage wegen einer Beratung laden Sie bitte diese Bögen herunter, füllen sie möglichst weit aus und senden Sie per Mail an Kirstin Schiebuhr.

Sprechzeiten: Di, Mi von 10-15Uhr: 04121-461428 (wenn kein außerhäusiger Termin vorliegt), per Mail können andere Zeiten abgesprochen werden

E-Mail: kirstin.schiebuhr@schule-sh.de

Dieser Artikel wurde bereits 18237 mal angesehen.

Powered by Papoo 2016
273321 Besucher