Sprachheilarbeit
Wer kennt nicht den kleinen Jungen von nebenan, der immer so niedlich spricht und den doch eigentlich keiner versteht. Oder das blonde Mädchen, dass sich nicht traut etwas zu sagen, weil es kaum einen Satz richtig sprechen kann.
Fast jeder kennt Kinder mit Sprachschwierigkeiten. So niedlich dies im Alter von 3-4 Jahren sein kann, so gibt es Schwierigkeiten, wenn das Kind bei Schulbeginn noch immer diese sprachlichen Schwächen hat. Zumindest Nachteile im Lesen- und Schreibenlernen sind dann absehbar und häufig wird die gesamte Schulzeit dadurch negativ beeinflusst. Neben dem allgemeinen präventiven Schwerpunkt unserer Arbeit, stellt die Sprachförderung einen weiteren Schwerpunkt dar.
Wir beobachten in unserer täglichen Arbeit seit Jahren einen starken Anstieg der Kinder mit Sprachauffälligkeiten. Sie können Laute nicht richtig sprechen, verdrehen Wortteile, sie kennen viele Wörter nicht oder verweigern sich einfach zu sprechen. Auch der Anteil der ausländischen Kinder, die auf Grund ihrer anderen Muttersprache in ihrem Umfeld kaum Deutsch gesprochen oder nur stark fehlerhaft erlernt haben, hat weiter stark zugenommen.
An unserer Schule haben wir viele Lehrer, die speziell in Sprachheilpädagogik ausgebildet sind und sich um diese Kinder kümmern. Bereits bei Auffälligkeiten im Kindergartenalter, können Eltern und Erzieher sich bei uns melden und erhalten Rat und Hilfe. Unsere Sprachheillehrer prüfen dann, ob eine Sprachtherapie notwendig ist. Wir sind immer für Anfragen da und vermitteln ggf. weitere Hilfen.
Die Arbeit gliedert sich in mehrere Bereiche:
Lehrer unserer Schule stehen für die Beratung der Kindergärten in unserem Schuleinzugsgebiet bereit, um Erzieherinnen und Eltern im Hinblick auf die sprachliche Entwicklung ihres Kindes zu beraten.
Haben Schüler der Eingangsklassen an den Grundschulen noch bestehende Sprachschwierigkeiten, kann auch in diesem Bereich Beratung und Kooperation durch entsprechen ausgebildete Förderschullehrer stattfinden. Dabei können Möglichkeiten entwickelt werden, Therapieelemente im Unterrichtsalltag zu berücksichtigt und zusätzliche Übungsmöglichkeiten für die Schüler einzubauen.
Zugleich ist der Gesprächsaustausch mit den Eltern, Erziehern und Lehrern eine weitere Säule unserer Arbeit. Uns ist der Einbezug der Eltern und ihre Mithilfe bei der Therapie sehr wichtig und für einen guten Übungsverlauf absolut notwendig und wünschenswert.
Wie wichtig uns die frühzeitige Förderung ist, zeigt auch der Einsatz von nach wie vor sehr vielen Lehrerstunden allein für diesen Bereich. So kann oft durch frühzeitige fachliche Unterstützung Sonderschulbedürftigkeit vermieden werden.
Besonders intensive sprachheilende Arbeit wird in der SIM geleistet. Diese gibt es seit dem Schuljahr 2021/22 ausschließlich in Rellingen, betreut vom Förderzentrum Rellingen an der Caspar-Voght-Schule.
Unsere Kreiskoordinatorin für Sprache, Kirsten Bode, berät und bildet Erzieherinnen aus, bietet Seminare an und vieles mehr.
In der Rundverfügung des Kreises Pinneberg wird zum Förderbedarf Sprache Folgendes geschrieben:
Förderschwerpunkt Sprache
Seit dem Schuljahr 2021/22 verfügt der Kreis Pinneberg über 12 Plätze in Sprachintensivmaßnahmen (SIM) an dem Grundschulstandort Rellingen (Caspar Voght Schule). Kinder mit besonders umfänglichem Förderbedarf im Bereich Sprache, die vor Ort in den Grundschulen nicht ausreichend gefördert werden können, erhalten hier – zunächst für ein Schuljahr – intensive Förderung.
In diesen Ganztagsmaßnahmen werden die Möglichkeiten von Sprachtherapie, therapieimmanentem Unterricht und pädagogischer Sprachförderung kombiniert.
Die Aufnahme in eine solche Maßnahme setzt das Einverständnis der Eltern zwingend voraus.
Sollen Kinder in dieser Maßnahme beschult werden, muss eine ausführliche sonderpädagogische Diagnostik erfolgen, die einen umfassenden und schwerwiegenden Förderbedarf im Bereich Sprache belegt. Dieser muss deutlich im Vordergrund stehen.
Ein formaler sonderpädagogischer Förderbedarf wird nicht festgestellt.
Ein umfassender und schwerwiegender Förderbedarf im Bereich Sprache liegt in der Regel nur unter folgenden Voraussetzungen vor:
• das Kind wächst einsprachig mit der Muttersprache Deutsch auf
• das Kind befindet sich schon lange in externen Therapien, hier aber nur langsame Entwicklungen
• mehrere Ebenen der Sprache sind deutlich und umfassend betroffen
• das Kind kann sich sprachlich nur schwer verständlich äußern
• Außenstehende verstehen das Kind nicht oder nur mühsam
• die sprachlichen Einschränkungen wirken sich deutlich auf die Schulleistungen aus und werden in mehreren Unterrichtsfächern ( auch Mathematik, Sachfächer..) erkennbar
• die durchgeführten (sprachheil-) pädagogischen Maßnahmen der Regelschule und der externen Therapien sind inhaltlich ausführlich dokumentiert
Aus allen gemeldeten Kindern des Gesamtkreises werden die verfügbaren Plätze der Maßnahmen besetzt.
Die Lerngruppen arbeiten jahrgangsübergreifend, so dass zum Schuljahresanfang nur wenige Einzelplätze frei werden. Über die Aufnahme entscheidet ein Fachgremium.
Verfahrensstandards sind erarbeitet. Verfahrensweg und Formbögen liegen den Schulen vor:
• Überblick über den Ablauf des Meldeverfahrens
• SIM – Akte und Elternwunsch
• Formbogen Information über das Gutachten
• Verbindliches Gutachtenraster für das sprachheilpädagogische Beratungsgutachten
Im Rahmen der Beschulung in der Eingangsphase wird kein formaler sonderpädagogischer Förderbedarf im Bereich Sprache festgestellt. Die Kinder werden im Rahmen der regulären Prävention durch die Förderzentren unterstützt. Für Kinder im Übergang von SIM in eine Regelschulklasse kann in begründeten Einzelfällen von dieser Regelung abgewichen werden.
Eine umfassende Sprachdiagnostik als Basis eines Förder- und Lernplanes muss unter Einbeziehung ggf. laufender externer Therapien erfolgen.Mutismus:
Vereinzelt gibt es Kinder, die beharrlich im Unterricht schweigen, obwohl sie z.B. auf dem Schulhof und in der Familie ein altersgemäßes Sprachvermögen zeigen. Zur Einschulung, und in den ersten Schulwochen sind viele Kinder sehr schüchtern und still. Manchmal erfolgt jedoch auch langfristig keine Kontaktaufnahme/Blickkontakt oder verbale Kommunikation, z.B. auch nicht in Kleinstgruppen oder der 1:1 Situation. Ist das Schweigen beharrlich und trotz pädagogischer Angebote von Dauer, sollte eine genauere Abklärung im Hinblick auf z.B. selektiven Mutismus erfolgen. Betroffen sein können Kinder und Jugendliche aller Klassenstufen. Über einen Lernplan/Nachteilsausgleich muss eine zielgleiche Beschulung und der Einbezug von außerschulischen Maßnahmen sichergestellt werden. Die Kreiskoordination Sprache oder Präventionslehrkräfte können beratend einbezogen werden.
Die Kreiskoordinatorin für den Bereich Sprache im Kreis Pinneberg ist zentrale Ansprechpartnerin auch für alle Fragen der SIM.
( Zitiert aus der Rundverfügung 2016 des Kreises Pinneberg zur sonderpädagogischen Förderung mit aktualisierten Änderungen bezüglich des Schulstandortes ab 21/22)
Hier in diesem Video ist das Thema Mutismus noch einmal gut verständlich erklärt, klicken Sie einfach auf das Playsymbol,
Dieser Artikel wurde bereits 7057 mal angesehen.