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Förderbedarf im Bereich emotionale und soziale Entwicklung Diesen Text vorlesen lassen

Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung /schulische Erziehungshilfe

Die Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs mit diesem Schwerpunkt erfolgt ab Klassenstufe 3. In Ausnahmefällen (z.B. bei einer geplanten Aufnahme in die Intensivmaßnahme Kooperatives Schultraining) ist sie unter Einbeziehung der Beratungslehrkräfte für schulische Erziehungshilfe der Förderzentren auch früher möglich.
Ein sonderpädagogischer Förderbedarf im Bereich ESE liegt in der Regel unter folgenden Voraussetzungen vor:
• vorherige Beratung durch die schulische Erziehungshilfe des zuständigen Förderzentrums sowie Vorliegen eines individuellen Lernplanes
• die Probleme im Bereich der emotionalen und sozialen Entwicklung sind umfassend und lang andauernd. Sie treten weitgehend unabhängig von spezifischen Belastungssituationen auf.
• die Problemsituationen können trotz intensiver und systematischer Bemühungen der Regelschule nicht bewältigt werden und verschärfen sich.
• die durchgeführten pädagogischen Maßnahmen der Regelschule sind inhaltlich beschrieben und dokumentiert .
• das Verhalten des Kindes stellt eine erhebliche Gefährdung anderer und / oder der eigenen Person dar
• außerschulische Institutionen ( Jugendhilfe, Therapeuten, Ärzte, Beratungsstellen...) sind in die Arbeit mit dem Kind einbezogen

Ein Organigramm zum Verfahrensablauf der Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfs Emotionale und soziale Entwicklung befindet sich in der Anlage dieser Rundverfügung.
Durch die Kooperationsvereinbarung TANDEM zwischen Schulamt und Fachdienst Jugend ist ein systematischer Beratungsprozess für die Kontaktaufnahme der Schulen zu den Jugendämtern mit einer beschleunigten Hilfeplanung abrufbar.
Allgemeinbildende Schulen und Förderzentren mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache sowie Emotionale und soziale Entwicklung können für Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden Schulen mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und soziale
Entwicklung temporäre intensivpädagogische Maßnahmen einrichten. Die Einrichtung und Durchführung erfolgt im Zusammenwirken mit den allgemeinbildenden Schulen und mit Zustimmung der Schulaufsichtsbehörde (vgl. SoFVO §6, MBWK 2022).
Das Kooperative Schultraining ist eine gemeinsame Intensivmaßnahme von Schule und Jugendhilfe des Kreises Pinneberg für schulpflichtige Kinder und Jugendliche mit besonders hohem Förderbedarf in ihrer emotionalen und sozialen Entwicklung. Ziel ist die schrittweise Rückführung in den regulären schulischen Bereich. Im Kreis Pinneberg stehen an insgesamt 4 Standorten (Wedel / Uetersen / Elmshorn / Pinneberg) bis zu 48 Plätze für Schülerinnen und Schüler in dieser Maßnahme zur Verfügung. Über Arbeitsvereinbarungen zwischen Kreisverwaltung und Schulamt Pinneberg ist die Maßnahme auch langfristig in ihrem Bestand
gesichert.
Die Kreisfachberaterinnen für schulische Erziehungshilfe sind


Maike Rückleben, SoLK
maike.rückleben@schule-sh.de
Förderzentrum Pinneberg
04101-2118250


Ulrike Bendiks, SoLK
ulrike.bendiks@schule-sh.de
Förderzentrum Rellingen
04101/564511

 

 

(Text wurde zitiert aus der Rundverfügung 2025 zur sonderpädagogischen Förderung des Kreises Pinneberg.)

Die Arbeit des Schultrainings beschreiben wir hier noch einmal ausführlich.

Auch der Politik (   PDF, Datei ist nicht barierefrei) haben wir unsere Arbeit vorgestellt.

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