Förderbedarf Geistige Entwicklung
Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung
Die Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfes G liegen bei den zuständigen Förderzentren für geistige Entwicklung.
Sollten sich bei einem Verfahren im Bereich Lernen Hinweise auf einen Förderbedarf geistige Entwicklung ergeben, müssen die Förderzentren Lernen sich an die zuständigen Förderzentren für geistige Entwicklung wenden und ggf. das Verfahren an diese Schulen übertragen. Beide Förderzentren G in Elmshorn und Appen – Etz werden in den kommenden Jahren in enger Kooperation mit den Förderzentren Lernen zunehmend Aufgaben im Bereich präventiver / integrativer Beschulung übernehmen.
Raboisenschule
Raboisenstr. 43
25336 Elmshorn
Tel: 0 4121 / 49 16 90
Raboisenschule.Elmshorn@Schule.LandSH.de
www.raboisenschule.de
Schulleitung: Frau Wiedner
Heidewegschule
Heideweg 1a
25482 Appen – Etz
Tel.: 04101 – 59563
heidewegschule@kreis-pinneberg.de
www.heideweg-schule.de
Schulleitung: Herr Schwarz
( Zitiert aus der Rundverfügung 2016 des Kreises Pinneberg zur Sonderpädagogischen Förderung)
Unsere gemeinsame Arbeit, um die Inklusion auch von Kindern mit diesem Förderschwerpunkt zu verbessern, durften wir auch dem Landtag vorstellen. Hierzu kann man sich in diesem Dokument (PDF-Datei) informieren.
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