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Förderschwerpunkt Erziehung und Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit autistischem Verhalten

Zum 01.08.2020 hat das neugegründete Landesförderzentrum Autistisches Verhalten (LFZ-AV) seine Tätigkeit aufgenommen. Es ist eine Weiterentwicklung der bisherigen Beratungsstelle inklusive Schule Autismus (BIS-Autismus). Lehrkräfte, Eltern, Schülerinnen und Schüler sowie weitere im schulischen Kontext beteiligte Personen können sich mit allen Fragestellungen, die sich aus der Beschulung autistischer Kinder und Jugendlicher ergeben, an die regional zuständige Kollegin und Kollegen des LFZ-AV wenden. Die RegionalberaterInnen können auch bei Verdachtsfällen in Kindertagesstätten/Schulen kontaktiert werden.

Der sonderpädagogische Förderschwerpunkt Autistisches Verhalten kann zu jedem Zeitpunkt des Jahres und der Schullaufbahn der Schülerin/des Schülers durch ein sonderpädagogisches Gutachten festgestellt werden. Voraussetzung hierfür ist eine dokumentierte medizinisch-psychologische Diagnose einer Störung aus dem autistischem Spektrum durch einen Kinder- und Jugendpsychiater oder ein Diagnosezentrum (z.B. WOI, Pelzerhaken, KJP).

Die Kontaktdaten und weitere Informationen zum LFZ-AV finden Sie hier https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/LFZAV/lfzav_node.html

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